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Reisegewerbekarte

Bei einer selbständigen Tätigkeit im Reisegewerbe bzw. im Wandergewerbe benötigen Sie eine Reisegewerbekarte. Die Reisegewerbekarte stellt das Landratsamt Erlangen-Höchstadt aus. Die Antragstellung ist bei der Stadtverwaltung erforderlich.

Antragstellung
Schriftlich

Generelle Zuständigkeit:

Alle Unterlagen senden Sie direkt an:
Landratsamt Erlangen-Höchstadt
Sachgebiet Öffentliche Sicherheit
Nägelsbachstraße 1
91052 Erlangen

Unterlagen:

Für die Prüfung, ob Ihnen eine Reisegewerbekarte erteilt werden kann, sind von Ihnen ein aktuelles Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorzulegen.

Ist der Antragsteller eine juristische Person, sind folgende Unterlagen erforderlich:
1. Führungszeugnis für den/die gesetzlichen Vertreter
2. Auszug aus dem Gewerbezentralregister für den/die gesetzlichen Vertreter
3. Auszug aus dem Gewerbezentralregister für die juristische Person
4. aktueller Auszug aus dem Handelsregister

Das Führungszeugnis und der Auszug aus dem Gewerbezentralregister dürfen bei Antragstellung nicht älter als sechs Monate sein. Diese sind für eine natürliche Person bei der jeweiligen Wohnsitzgemeinde zu beantragen.

Mit einem Personalausweis mit elektronischem Identitätsnachweis (eID-Funktion) nach § 18 Personalausweisgesetzes oder elektronischem Aufenthaltstitel (eAT-Funktion) nach § 78 Abs. 5 Aufenthaltsgesetzes können beide Auskünfte auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz unter „Bürgerdienste“ direkt beantragt werden. Dort finden Sie alle Informationen zu den Voraussetzungen und zum Ablauf.

Der Auszug aus dem Gewerbezentralregister für eine juristische Person ist bei der Gemeinde zu beantragen, in welcher der Betriebssitz liegt.

Kosten:

13,00 € Auszug aus dem Gewerbezentralregister
13,00 € Führungszeugnis
50,00 € bis 600,00 € Reisegewerbekarte je nach Tätigkeit und Dauer der Gültigkeit

Sonstiges:

HIER finden Sie nähere Informationen zum Reisegewerbe.

Zuständige Ansprechpartner und Behörden:

Ordnungsamt
Waaggasse 2
91083 Baiersdorf
Telefon: 09133 / 77 90-21 oder
09133 / 77 90-26
ordnungsamt(@)baiersdorf.de

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